Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Bürgermeister Michael Forster, die Beauftragte der Stadt für den Radverkehr, Ute Kirchhoff, sowie Jens Motsch vom Baubetriebshof stellten am Marktplatz das neue Schild vor, mit dem das Radfahren auch in diesem Bereich der Fußgängerzone erlaubt wird.
Die Befahrbarkeit der Fußgängerzone in Homburg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist erneut erweitert worden. So ist mit einer neuen Beschilderung am Markplatz in Richtung Eisenbahnstraße deutlich gemacht worden, dass nun auch dieser Abschnitt der Fußgängerzone, natürlich mit der entsprechenden Rücksichtnahme auf die Fußgängerinnen und Fußgänger, mit dem Rad befahren werden darf.
Um auf das neue Schild aufmerksam zu machen, hatten sich am Donnerstag Bürgermeister Michael Forster, die Beauftragte der Stadt für den Radverkehr, Ute Kirchhoff, sowie Jens Motsch vom Baubetriebshof am Marktplatz getroffen. Der Bürgermeister dankte auch dem Baubetriebshof für das Aufstellen der neuen Schilder und ging mit Ute Kirchhoff gegenüber den Medien auf Fragen zum neuen Radwegekonzept ein.
Dieses soll in der nächsten Ratsversammlung beschlossen und bei einem positiven Votum in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden. Davon versprechen sich sowohl der Bürgermeister als auch die Radwegebeauftragte weitere positive Entwicklungen für den Radverkehr in der Stadt. Ute Kirchhoff zeigte sich in dem Gespräch zwar zufrieden mit einigen Schritten der Umsetzung, ist aber mit dem Tempo nicht immer glücklich. Sie mahnte zudem weitere Maßnahmen an, die vor allem der Sicherheit der jüngeren Schülerinnen und Schüler dienen sollen. Dabei hat sie besonders die Situation in der Unteren und Oberen Allee im Blick.
Die bisher freigegebenen Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr:
- Kirchenstraße (Teilstück zwischen Schanzstraße und Untergasse)
- Untergasse (Teilstück zwischen Sankt-Michael und Kirchenstraße)
- Marktstraße
- Schanzstraße
-Gerberstraße (Teilstück zwischen Schanzstraße und Saarbrücker Straße)
-Zweibrücker Straße (von Saalbau bis Saarbrücker Straße)
-Storchenstraße
-Schützenstraße
-Amselstraße
Die für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone:
Im 1. Abschnitt die Eisenbahnstraße, von der Sieberstraße bis Talstraße und im 2. Abschnitt von der Talstraße bis zum Marktplatz plus der Freigabe des Christian Weber Platzes
Veröffentlicht am: 28.06.2021 | Drucken