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ARTmosphäre 2025: Anmeldungen noch bis 22. Juni möglich
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 14.02.2023
Der Oberbürgermeister
Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 23.02.2023 | Drucken