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Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 24. März 2023 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 02. März 2023

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Michael Forster)

Bürgermeister

Veröffentlicht am: 14.03.2023 | Drucken