Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208) hat der Stadtrat am 28.05.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr | 2020 | |
1. im Ergebnishaushalt mit | ||
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 84.676.266,00 EUR | |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 98.350.123,00 EUR | |
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -13.673.857,00 EUR | |
2. im Finanzhaushalt mit | ||
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.410.163,00 EUR | |
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.487.500,00 EUR | |
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.077.337,00 EUR | |
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.077.337,00 EUR | |
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.592.400,00 EUR | |
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 484.937,00 EUR |
§ 2
Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 3.077.337,00 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 140.000.000,00 EUR
§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -13.673.857,00 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:
1. Grundsteuer | 2020 | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - |
250 v.H. | |
b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - |
560 v.H. | |
2. Gewerbesteuer | 450 v.H. |
(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 12.12.2019)
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 28.05.2020 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt der vom Stadtrat am 28.05.2020 beschlossene Haushaltssanierungsplan.
Homburg, den 29.05.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Michael Forster
(Michael Forster)
Bürgermeister
Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:
"Die erforderliche Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird erteilt und ist als Anlage beigefügt. Der Teilbetrag der Kredite in Höhe von 1.200 T€, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung veranschlagt ist, ist zweckgebunden und darf zur Finanzierung der übrigen Investitionen nicht verwandt werden."
66386 St. Ingbert, den 07.08.2020
Landesverwaltungsamt (Dienstsiegel)
In Vertretung
gez. Thomas Kreusch
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 01.09.2020 bis 11.09.2020 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.
Homburg, den 24.08.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Michael Forster
(Michael Forster)
Bürgermeister