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Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“ in der Gemarkung Beeden-Schwarzenbach

KREISSTADT HOMBURG Homburg, 28.10.2020

Bekanntmachung

gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S.3634), zuletzt geändert durch das Gesetzt vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) und des § 12 des Kom-munalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.06.2020 (Amtsbl. I. S. 776) und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 02. April 2020

Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses und In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“
in der Gemarkung Beeden-Schwarzenbach

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 10.09.2020 den vorha-benbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie den dazugehörigen Vorhaben- und Er-schließungsplan und den Durchführungsvertrag zum Vorhaben beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: 1468/10, 1468/11 und 3981/1. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 600 m².

Geltungsbereich

Geltungsbereich

Der vorhabenbezogene Bebauungsplans „Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“ und die Begründung hierzu liegen im Rathaus, Am Forum 5, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan mit Begründung Auskunft gegeben.

Die Bekanntmachung kann im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
eingesehen werden.

Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB, über die fristge-mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Ka-lenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnet Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und der Flächennutzungs-plans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Kreisstadt Homburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:
Nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Ober-bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Eri-kastraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Kreisstadt Homburg, den 28.10.2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 03.11.2020 | Drucken