Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Bekanntmachung des Kreises der Vertretungsberechtigten sowie des Umfangs ihrer Vertretungsbefugnis


Werkleitung des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH

Bekanntmachung des Kreises der Vertretungsberechtigten sowie des Umfangs ihrer Vertretungsbefugnis

Gemäß § 6 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010, zuletzt geändert am 08.12.2021 (Amtsbl. S. 2629), wird der Kreis der Vertretungsberechtigten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis innerhalb der Werkleitung des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH mit Wirkung ab dem 01.01.2023 nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

(1) Verwaltungsorgane des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH sind die Werkleitung, der Stadtrat und der Werksauschuss (§ 3 der Betriebssatzung der Eigenbetriebs Abwasser der Kreisstadt Homburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.11.2022)

(2) Die Werkleitung besteht aus zwei Werksleiter/innen.
Die Werkleitung leitet den Betrieb aufgrund der Bestimmungen der EigVO, der Betriebssatzung, der Beschlüsse des Stadtrates, des Werksausschusses sowie der Weisungen des/der Oberbürgermeisters(in) in eigener Verantwortung. (§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasser der Kreisstadt Homburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.11.2022).

(3) Die Werkleiter können selbstständig handeln in allen Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden und in denen die sonst notwendigen Beschlussfassungen des Werksauschusses bzw. des Stadtrates nicht herbeigeführt werden können. Der Oberbürgermeister ist unverzüglich darüber zu informieren. Der Stadtrat bzw. Werksauschuss ist von der Werkleitung in der nächsten Sitzung zu unterrichten (§ 6 Abs 5. Nr. 2 EigVO).

(4) Der Oberbürgermeister ist der gesetzliche Vertreter in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Im Übrigen ist gesetzliche Vertreterin die Werkleitung. Sie wird von den Mitgliedern der Werkleitung gemeinschaftlich vertreten. (§ 7 Betriebssatzung)

(5) Die Werkleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebs ohne Angaben eines Vertretungsverhältnisses.

(6) Dem ersten Werksleiter Frank Missy, Leitender Verwaltungsdirektor, Leiter Amt für Bauen und Umwelt, wird die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH für den Geschäftsbereich „Recht“ übertragen.

(7) Dem zweiten Werksleiter Martin Orschekowski wird die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH für den Geschäftsbereich „Technik und Verwaltung“ übertragen.

(8) Beide Werksleiter können vollumfänglich alleine über die Aufgaben in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich nach § 6 Abs. 3 der Betriebssatzung entscheiden und Aufträge in den genannten Regelungs- und Wertgrenzen vergeben.
Die Werksleiter können insbesondere im Falle des § 6 Abs 5. Nr. 2 EigVO im Einzelfall allein verantwortlich entscheiden.

(9) Der Oberinspektorin Julia Antony wird die stellvertretende Betriebsleitung des des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH (stellvertretender Betriebsleiter) übertragen. Im gemeinsamen Verhinderungsfall des ersten Werkleiters Frank Missy und des zweiten Werkleiters Martin Orschekowski ist Frau Julia Antony für alle Angelegenheiten des Eigenbetrieb Abwasser der Kreisstadt Homburg – SeH vollumfänglich vertretungsberechtigt.

Homburg, den 09.01.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 03.03.2023 | Drucken