Trinkwasser in der Innenstadt verunreinigt - Wiederherstellung der Trinkwasserqualität kann ein paar Tage dauern. Die Stadtverwaltung teilt mit, sobald dies erreicht ist.
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Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 14.05.2020
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg
über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes "Saarbrücker Straße / Beeder Straße"
in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 07.05.2020 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes "Saarbrücker Straße / Beeder Straße“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 m.W.v. 28.03.2020 (BGBl. I. S. 587)beschlossen.
Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Das Planungsziel leitet sich aus den städtebaulichen Zielvorstellungen des 2015 vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ab. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der zentrale Einzelhandelsstandort Innenstadt gestärkt werden. Ziel ist u.a. dessen Erhaltung und Entwicklung.
Dies ist der Anlass für die Aufstellung dieses einfachen Bebauungsplans. Festsetzungen, die auf der Grundlage dieser Norm zu treffen sind, sollen zum Schutz sowie zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches „Innenstadt“ (ca. 1000 m entfernt) getroffen werden.
Deshalb soll ein einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden, nach dessen Festsetzungen zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet unzulässig sind.
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes wird wie folgt abgegrenzt:
Der Geltungsbereich beginnt im Norden an dem Schnittpunkt der Bahnfläche/Bahnbrücke zu Saarbrücker Straße, verläuft entlang der Straßenbegrenzung zu den privaten Grundstücken nach Osten bis zur Beeder Straße, dort entlang. der privaten Grundstücke südwestlich bis westl. Zipfels des Flurstückes 3075/8, um dieses Grundstück herum und entlang der Bahnstrecke bis zum Ausgangspunkt. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Flurstücke im Geltungsbereich:
3093/12, 3091/1, 3090/4, 3090/7, 3087/2, 2582/8, 3085, 3084/2, 3084/4, 3082/6, 3086, 3082/7, 3082/8, 3081/2, 3080/6, 3080/4, 3077/7, 3077/5, 3075/8
Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes kann im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Stadt Homburg unter http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Das vereinfachte Verfahren kann gemäß § 13 Abs. 1 BauGB bei Bebauungsplänen, die lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthalten, angewendet werden.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird in vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Für den Bereich des einfachen Bebauungsplanes hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in der Sitzung vom 07.05.2020 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Kreisstadt Homburg, den 14.05.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister