Topaktuell

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

MUSIKschulFEST am 31. Mai: Musik, Kreativität und Begegnung für die ganze Familie

Ab 18. Mai: Bauarbeiten in der Straße „Am Zunderbaum“

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten

vorgegebenes Formular (GewA 1)

Rechts- und Ordnungsamt

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.

Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes

SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbe
  • Automatenaufstellung

Sicherheit und Ordnung