Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs

Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten

vorgegebenes Formular (GewA 1)

Rechts- und Ordnungsamt

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.

Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes

SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbe
  • Automatenaufstellung

Sicherheit und Ordnung