Topaktuell

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

MUSIKschulFEST am 31. Mai: Musik, Kreativität und Begegnung für die ganze Familie

Ab 18. Mai: Bauarbeiten in der Straße „Am Zunderbaum“

Fundsachen Online

Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.

 

Fundsachen Beim Bürgeramt

Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden (ohne Termin). Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Homburg.

Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.

 

Der Finder

  • Anzeigepflicht § 965 BGB; Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu machen
  • Verwahrpflicht § 966 BGB; Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
  • Ablieferungspflicht § 967 BGB; Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der Behörde verpflichtet die Sache abzuliefern.

 

Die Gemeinde

Ist der Eigentümer nach sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt worden, so hat der Finder die Möglichkeit, die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von mindestens 5 Euro zu erwerben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über.

Die Stadtverwaltung Homburg versteigert die Fundsachen in einer Regionalen Internet Auktion. Sie finden hier viele interessante und z. T. auch seltene Artikel.

Reinschauen lohnt sich garantiert für Sie! Alles muss raus, daher werden die meisten Artikel für einen Mindestpreis von nur einem Euro angeboten!

Sonderauktionen