Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen
E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden
Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus
Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.
Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden (ohne Termin). Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Homburg.
Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.
Ist der Eigentümer nach sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt worden, so hat der Finder die Möglichkeit, die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von mindestens 5 Euro zu erwerben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über.
Die Stadtverwaltung Homburg versteigert die Fundsachen in einer Regionalen Internet Auktion. Sie finden hier viele interessante und z. T. auch seltene Artikel.
Reinschauen lohnt sich garantiert für Sie! Alles muss raus, daher werden die meisten Artikel für einen Mindestpreis von nur einem Euro angeboten!
Am Forum 5
66424 Homburg
