Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs

Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen

Fischereischein

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:

  • der bisherige Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • der Personalausweis

 

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereischein Art und Gebühren:

Fischereiabgabe
Verwaltungsgebühr
Gesamt

 

Jahresfischereischein
8,00 €
5,00 €
13,00 €

 

Fünfjahresfischereischein      
40,00 €
16,00 €
56,00 €

 

Jugendfischereischein
2,50 €
2,60 €
5,10 €

 

Mit einem Jugendfischereischein kann man nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bei Antragstellung muss der Jugendliche mit vorsprechen.

 

Bitte beachten:

Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren