Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen
E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden
Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus
Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Sie wollen einen Fischereischein beantragen?
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.
Mit einem Jugendfischereischein kann man nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.
Bei Antragstellung muss der Jugendliche mit vorsprechen.
Bitte beachten:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.
