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Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Homburg“ im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder „Städtebaulicher Denkmalschutz Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ für das Fördergebiet „Altstadt Homburg“ ist mit der amtlichen Bekanntmachung am Samstag, 16. Juli 2022, rechtskräftig geworden.
Für Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer ist diese Satzung auch daher interessant, weil darin erklärt wird, wie Fördermittel zu beantragen sind.
Gemäß § 141 (1) BauGB hat die Kreisstadt Homburg Entwicklungsziele im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt. Die zunächst allgemein formulierten Ziele der Sanierung müssen im Anschluss an die vorbereitenden Untersuchungen im Verlauf der Umsetzung konkretisiert werden.
So entspricht die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets des ISEKs auch der Abgrenzung des beschlossenen Sanierungsgebiets. Es soll eine Sanierung im vereinfachten Verfahren vorgenommen werden. Das bedeutet, dass der Umgang mit sanierungsbedingten Werterhöhungen und die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen in dem bezeichneten Stadtbereich nicht vorgenommen werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung ist am 16. Juli 2022 auf der städtischen Internetseite sowie in der Saarbrücker Zeitung erfolgt. Die Sanierungssatzung mit Übersichtsplan des Sanierungsgebietes sowie der betroffenen Flurstücke steht zum Download auf der Homepage der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter https://www.homburg.de/index.php/stadtprofil/leben-in-homburg/staedtebaufoerderung/2581-stadtumbau-west-2 - Städtebaulicher Denkmalschutz - Sanierungssatzung „Altstadt Homburg“ zur Verfügung.
Auch können die Unterlagen im Rathaus, Bau- und Umweltamt, in der Abteilung Stadtplanung, Zimmer 420/421 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden und weitere Informationen erfragt werden. Weiter wurde die Anwendung der zur Umsetzung der Sanierungssatzungsatzung beschlossenen Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Altstadt Homburg“ ebenfalls mit Datum vom 16. Juli 2022 bekanntgemacht. Diese kann ebenfalls unter dem Link: https://www.homburg.de/index.php/stadtprofil/leben-in-homburg/staedte-baufoerderung/2581-stadtumbau-west-2 - Städtebaulicher Denkmalschutz - Modernisierungsrichtlinie „Altstadt Homburg“ eingesehen werden.
Veröffentlicht am: 19.07.2022 | Drucken
