Die Stadtentwässerung Homburg (SeH) hat aktuell eine neue, genehmigte Zwischenlagerfläche am Zunderbaum direkt hinter dem Wertstoffzentrum in Betrieb genommen. Oberbürgermeister Michael Forster war in diesen Tagen mit dem technischen und kaufmännischen Leiter der SeH, Martin Orschekowski, am Zunderbaum, um sich die neu angelegte Fläche anzuschauen.
„Mit der neuen Zwischenlagerfläche schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen für einen kontrollierten, rechtssicheren und nachhaltigen Umgang mit den Materialien, die bei unseren Kanalbaumaßnahmen anfallen. Wir können die Stoffe getrennt erfassen, die erforderlichen Untersuchungen durchführen und anschließend entscheiden, ob das Material wiederverwendet, verwertet oder entsorgt wird. Das stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft dar“, erklärt OB Michael Forster.
Martin Orschekowski ergänzt: „Die Inbetriebnahme der Fläche ist nicht nur ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe auf den Baustellen zu verbessern, sondern dient auch dazu, die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und des Immissionsschutzrechts in unsere tägliche Arbeit zu integrieren.“
Die Fläche von rund 4.000 Quadratmetern bietet der Stadtentwässerung die Möglichkeit, ausgebaute Böden, Steine, Beton und vergleichbare mineralische Materialien zunächst getrennt zu erfassen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zwischenzulagern. Nach der erforderlichen Prüfung wird dann entschieden, ob die Materialien für einen Wiedereinbau oder eine andere Verwertung geeignet sind oder ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Dadurch können bereits vorhandene Materialien umweltschonend wiederverwendet werden ohne, wie bisher oft üblich, der Deponie zugeführt zu werden.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde für die Zwischenlagerfläche bereits im Sommer 2025 vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes erteilt. Nach entsprechenden Planungen und einer etwa halbjährigen Bauzeit konnte nun rund ein Jahr später die Fläche in Betrieb genommen werden. Die Genehmigung stellt sicher, dass die Anlage unter Berücksichtigung der relevanten Umweltschutzanforderungen errichtet und betrieben werden kann. Das BImSchG verfolgt grundsätzlich das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Genehmigt ist auf der Fläche die Lagerung von bis zu 800 Tonnen Boden, Steinen, Beton und vergleichbaren mineralischen Materialien sowie von bis zu 50 Tonnen teerhaltigem Aufbruch, informiert Martin Orschekowski weiter. Gerade die genehmigte Lagerung von teerhaltigem Aufbruch hat eine besondere Bedeutung, da dieser aufgrund seiner möglichen Schadstoffbelastung besonders zu behandeln ist. Er wird deshalb getrennt erfasst und behandelt.
Eine zentrale Rolle für die Einrichtung der kontrollierten Zwischenlagerungsmöglichkeit spielt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Sie ist am 1. August 2023 bundesweit in Kraft getreten und regelt den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Diese Verordnung verfolgt insbesondere das Ziel, den Einsatz von Recycling- und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig Boden und Grundwasser vor schädlichen Veränderungen zu schützen.
Gerade bei Kanalbaumaßnahmen ist eine unmittelbare Entscheidung über den weiteren Verbleib des ausgebauten Materials häufig nicht möglich. Die Materialien fallen an unterschiedlichen Baustellen und in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Eine Zwischenlagerung ermöglicht es deshalb, die Materialien zunächst zu erfassen, voneinander getrennt zu halten, anschließend entsprechend ihrer Eigenschaften zu untersuchen und fachgerecht einzustufen. Die Zwischenlagerfläche am Zunderbaum schafft hierfür die notwendige Infrastruktur und unterstützt die beiden wichtigen Ziele der Ersatzbaustoffverordnung, nämlich die Förderung des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft einerseits sowie den Schutz von Boden und Grundwasser andererseits.
Neben der Untersuchung und Klassifizierung spielt auch die Dokumentation eine wichtige Rolle. Die gesetzlichen Regelungen sollen gewährleisten, dass nachvollziehbar bleibt, welches Material woher stammt, welche Eigenschaften es besitzt und welchem weiteren Verwertungsweg es zugeführt wurde. Diese Anforderungen dienen dazu auch der Transparenz und Rückverfolgbarkeit.
Oberbürgermeister Michael Forster (r.) und Martin Orschekowski auf der Fläche am Zunderbaum.
