Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs
Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli
Wieder einmal haben unbeirrbare Umweltsünder in Homburg ihr Unwesen getrieben.
Dieser Tage wurde die Abteilung Umwelt und Grünflächen der Stadt über illegale Müllablagerungen informiert, die sich in den Containern auf dem Homburger Friedhof befanden. Offenbar gibt es immer noch einige Unbelehrbare, die nicht wissen, dass es dafür ein Wertstoffzentrum am Zunderbaum gibt.
Vor dem Hintergrund, dass vor dem Feiertag Allerheiligen auf allen Friedhöfen der Stadt Säuberungs- und Pflegearbeiten durch den Baubetriebshof durchgeführt werden, appelliert die Friedhofsverwaltung an alle Bürger, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Was das Verhalten auf dem Friedhof betrifft, habe sich dort jeder der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und den Anordnungen des Friedhofspersonals Folge zu leisten. Es sei nicht gestattet, Abraum und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen und Behälter abzulagern, den Friedhof, seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass künftig verstärkt Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden. Aufmerksame Friedhofsbesucher oder Anwohner werden gebeten, die Augen offen zu halten und dem Ordnungsamt mitzuteilen. Darüber hinaus sei es untersagt, das Friedhofsgelände mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Friedhofsverwaltung, der auf dem Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, kraftbetriebene Krankenfahr- oder -rollstühle sowie solche Kraftfahrzeuge, mit denen Personen transportiert werden, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind. Der auf Friedhöfen zugelassene Fahrverkehr darf nur die Hauptwege innerhalb des Friedhofsgeländes befahren. Die Fahrzeugführer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Nicht gestattet ist auf dem Friedhof auch das Mitbringen von Hunden - ausgenommen Assistenzhunde. Auch hier gab es in letzter Zeit mehrere Beschwerden, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei auf dem Homburger Friedhof herumlaufen ließen.
Veröffentlicht am: 22.10.2019 | Drucken
