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Homburg hält unvermindert am Widerstand gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken fest: Der Stadtrat der Kreis- und Universitätsstadt hat am Donnerstagabend (13. Februar) mit großer Mehrheit entschieden, auch weiterhin mit allen juristischen Mitteln gegen das Vorhaben vorzugehen, weil dies die nachhaltige Entwicklung der Homburger Innenstadt gefährdet.
Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ist die Stadtverwaltung aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses ermächtigt, sich gegen das Bauleitverfahren und das sich anschließende Baugenehmigungsverfahren zur Wehr zu setzen und alle in Betracht kommenden Rechtsmittel gegen die Erweiterung auszuschöpfen.
Einen in der Konsequenz gleichlautenden Beschluss hatte bereits im Dezember des vergangenen Jahres der Neunkircher Stadtrat gefasst. Beide Städte zweifeln unisono die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Outlet-Erweiterung an - insbesondere was die Richtigkeit der zugrundeliegenden Gutachten betrifft.
Aufgrund des aktuellen Votums aus dieser Woche ist die Homburger Verwaltung nun mit dem Mandat ausgestattet, die in den jeweiligen Verfahrensschritten in Betracht kommenden Rechtsmittel zu ergreifen. Dies werde, so kündigte Bürgermeister Manfred Rippel an, im Schulterschluss mit der Stadt Neunkirchen und in enger Abstimmung mit der gemeinsam beauftragten und finanzierten Kanzlei geschehen. Zudem solle auch der Austausch mit der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgen.
Rippel dankte dem Stadtrat für das deutliche Votum. Nach seiner Auffassung sei dies ein klares Zeichen, dass sich die Stadt ganz eindeutig hinter ihre Gewerbetreibenden stelle.
Zuletzt hatte Homburg der beabsichtigten 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zweibrücken und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Fabrikverkaufszentrum Zweibrücken“ durch den ZEF fristwahrend nachhaltig mit Verweis auf die Ausführungen im Verfahren betreffend den Raumordnerischen Entscheid und den Schriftsatz im Widerspruchsverfahren gegen die Zulassung der Zielabweichung widersprochen.
Weitere Ausführungen konnten noch nicht getätigt werden, da nach dem Entwurf der Begründung zur 20. Teiländerung des FNP der Stadt Zweibrücken und des Bebauungsplanes die Einholung weiterer Gutachten und der Abschluss verschiedener öffentlich-rechtlicher Verträge beabsichtigt sind, die bislang noch nicht vorliegen.
Schon vor dem jüngsten Ratsbeschluss, der in den entsprechenden Ausschusssitzungen vorbereitet worden war, hatte die Kreisstadt ihre Absicht mitgeteilt, gegen die Erweiterung vorzugehen und eine weitere Stellungnahme im Raumordnungsverfahren angekündigt, wenn die ergänzenden Untersuchungen und die abgeschlossenen Verträge, zumindest im Entwurfsstadium vorliegen. Dabei wurde um Übersendung dieser Unterlagen gebeten, sobald diese vorliegen.
