Auch in diesem Herbst können kulturell tätige Vereine, Orchester und Chöre mit Vereinssitz in Homburg wieder mit einem Zuschuss der Stadt rechnen. Über die konkrete Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet der Stadtrat. Welche Vereine grundsätzlich förderfähig sind, ist in den Förderrichtlinien der Stadt Homburg festgelegt.
Nach den geltenden Förderrichtlinien sind Vereine förderfähig, die nachweislich ihre Aktivitäten im Sinne ihrer kulturellen Zielsetzung entfalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verein seinen Sitz im Stadtgebiet Homburg hat und mehr als 15 Mitglieder zählt. Darüber hinaus muss der Verein mindestens einmal jährlich eine kulturelle Aktivität im Stadtgebiet durchführen, an der die Allgemeinheit teilnehmen kann. Als entsprechender Nachweis sind dem Förderantrag beispielsweise Plakate, Presseberichte oder Einladungen beizufügen. Extra erwähnt seien hier vor allem die Chöre und Orchester die in den mittlerweile aufgelösten Stadtverbänden eingegliedert waren.
Nicht förderfähig sind nach diesen Richtlinien Vereine, deren Tätigkeit insbesondere den Bereichen Sport, karitative oder politische Arbeit sowie Garten-, Tier- und Landschaftspflege zuzuordnen ist.
Vorsitzende, die sich angesprochen fühlen, werden gebeten, sich bis Samstag, 31. Oktober 2026, beim Amt für Kultur und Tourismus der Stadt Homburg zu melden. Bei Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Neumann, zur Verfügung (Tel.: 06841/101-812).
Der entsprechende Antrag ist in der Tourist-Info erhältlich und kann dort auch direkt abgegeben werden. Zudem steht die PDF-Datei HIER zum Download bereit. Der ausgefüllte Antrag kann persönlich abgegeben oder per Post an Tourist-Info Homburg, Talstraße 57a, 66424 Homburg, gesendet werden. Alternativ ist eine Übermittlung per E-Mail an kultur@homburg.de möglich.
