Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs

Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli

Entsorgungsverband Saar informiert: Vereinfachtes Verfahren für das Ummelden von Abfallgefäßen bei Eigentümerwechsel

Das kennen viele, die bereits schon einmal eine Immobilie gekauft haben: Man will wie so viele andere Dinge auch die Übernahme der Abfalltonnen am Haus regeln, aber der dazu benötigte Grundbucheintrag liegt noch nicht vor.

Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt unter www.evs.de ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.

Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden.

 

Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular.

Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend einen Vorauszahlungsbescheid.

 

Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der EVS-Homepage www.evs.de.

  Veröffentlicht am: 10.02.2025 | Drucken