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Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Die Naturlandstiftung Saar plant im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bis 28. Februar 2022 Pflegemaßnahmen innerhalb des Naturschutzgebiets „Lambsbachtal“ (Gemarkung Kirrberg, Lagebezeichnung „Thalwiesen“, „Am Tannenwald“), des Landschaftsschutzgebiets „Kalköfen bei Kirrberg“ (Gemarkung Kirrberg, Lagebezeichnung „Alte Kalköfen“) und des Landschaftsschutzgebiets „Binnendüne nordöstlich Homburg“ (Gemarkung Homburg, Lagebezeichnung „Am Hasenhübel-Platte“) durchzuführen.
Die Grenzen des Naturschutzgebietes „Lambsbachtal“ ergeben sich aus § 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lambsbachtal“ vom 4.10.2016 (Amtsblatt des Saarlandes vom 20.10.2016, S.907). Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Binnendüne nordöstlich Homburg“ ergeben sich aus § 1 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Binnendüne nordöstlich Homburg“ vom 04.12.2014 (Amtsblatt des Saarlandes vom 15.01.2015, S.83).
Die Pflegemaßnahmen (Mähen, Mulchen, Beseitigung von Schösslingen und Stockausschlägen sowie das Abräumen des Materials) dienen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die Naturschutz-/ Schutzgebietsverordnung kann beim Landrat des Saarpfalz-Kreises sowie online auf der Internet-Seite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz https://www.saarland.de/muv/DE/portale/naturschutz/informationen/natura2000/natura2000-gebiete-und-vo/natura2000-gebiete-und-vo_node.html eingesehen werden.
Soweit Sie als betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigte begründete Einwendungen gegen die geplanten Arbeiten haben sollten, können sie diese binnen 14 Tagen an die Naturlandstiftung Saar, Feldmannstraße 85, 66119 Saarbrücken, Tel.: (0681) 954 1518, richten.
Veröffentlicht am: 20.10.2021 | Drucken