Stadtbibliothek bis zum 27. März wegen Sanierungsarbeiten geschlossen
Im Zeitraum vom 16. März bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Für Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und aus der Gemeinde Kirkel gibt es bei der Wiedererteilung respektive Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug von dieser zum 1. Februar eine Änderung der zuständigen Behörde.
Bislang mussten Anträge zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlichen Führerscheinstelle, also in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, gestellt werden. Ab Montag, dem 1. Februar, übernimmt diese Aufgabe die Fahrerlaubnisbehörde des Saarpfalz-Kreises.
Um diesen Antrag zu stellen, müssen Homburger und Kirkeler Bürgerinnen und Bürger – andere Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises betrifft diese Regelung nicht – die Kreisverwaltung aufsuchen. Sie können einen Termin unter Tel. (06841) 104 – 7254 oder per E-Mail fuehrerschein@saarpfalz-kreis.de vereinbaren.
Veröffentlicht am: 25.01.2021 | Drucken