Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen
Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus
Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag
Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf

Für Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und aus der Gemeinde Kirkel gibt es bei der Wiedererteilung respektive Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug von dieser zum 1. Februar eine Änderung der zuständigen Behörde.
Bislang mussten Anträge zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlichen Führerscheinstelle, also in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, gestellt werden. Ab Montag, dem 1. Februar, übernimmt diese Aufgabe die Fahrerlaubnisbehörde des Saarpfalz-Kreises.
Um diesen Antrag zu stellen, müssen Homburger und Kirkeler Bürgerinnen und Bürger – andere Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises betrifft diese Regelung nicht – die Kreisverwaltung aufsuchen. Sie können einen Termin unter Tel. (06841) 104 – 7254 oder per E-Mail fuehrerschein@saarpfalz-kreis.de vereinbaren.
Veröffentlicht am: 25.01.2021 | Drucken