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Bebauungsplan "Bereich Merian-, Kollwitz-, Lenbachstraße Erbach"

KREISSTADT HOMBURG                                              
Homburg, den 28.10.2026

 Bekanntmachung

 

der Beschlüsse des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Bereich Merian-, Kollwitz-, Lenbachstraße Erbach“, Gemarkung Erbach-Reiskirchen

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bereich Merian-, Kollwitz-, Lenbachstraße Erbach“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen beschlossen.

 

Ebenso hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

 

Im größten Homburger Stadtteil Erbach haben sich im Bereich der Merian-, Kollwitz- und Lenbachstraße in der Vergangenheit verschiedene Nutzungen angesiedelt. Zu nennen sind unterschiedlichste Wohnformen – von Einfamilienhausbebauung über Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern bis hin zu einer großen Senioreneinrichtung mit integriertem Gesundheits- und Pflegezentrum (Seniorenwohnpark „Am Erbach“ mit Wohn- und Pflegeangeboten) – sowie eine größere gewerbliche Einheit mit u.a. einem Fitnessstudio und einem Gebrauchtwarenladen der Lebenswerk eG. Darüber hinaus bestehen innerhalb des Plangebietes bislang nicht oder nur untergeordnet baulich genutzte Teilbereiche, die eine sinnvolle Nachverdichtung nahelegen.

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich derzeit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). In der Praxis ist dabei häufig nicht eindeutig zu beurteilen, ob Bauvoranfragen bzw. Bauanträge positiv zu bescheiden sind. Insbesondere aufgrund des breiten Nutzungsspektrums sowie möglicher Entwicklungen hinsichtlich Gebäudehöhen und Nutzflächen kann eine Genehmigungspraxis nach § 34 BauGB die städtebauliche Entwicklung nicht in dem erforderlichen Maß steuern. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine Tendenz zur weiteren innerstädtischen Verdichtung; zugleich ist ohne verbindliche Festsetzungen nicht klar abgrenzbar, welche Bereiche städtebaulich für eine Nachverdichtung geeignet sind und wo diese begrenzt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund besteht Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Mit der vorliegenden Planung soll das Gebiet städtebaulich geordnet und die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Des Weiteren zielt der Bebauungsplan darauf ab, die Erschließung innerhalb des Plangebietes entsprechend den vorgesehenen Funktionen zu sichern sowie eine maßvolle Fortentwicklung bzw. Nachverdichtung zu Wohnzwecken in den hierfür geeigneten Teilbereichen zu ermöglichen.

 

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Berliner Straße (L 119) im Norden, die Dürer Straße im Osten und die Ludwigstraße im Süden. Intern wird das Plangebiet über die bestehenden Merian-, Kollwitz- und Lenbachstraße erschlossen. Die Merianstraße muss im Zuge der Realisierung der Planung im südlichen Teilabschnitt, der derzeit lediglich als Fuß- und Radweg ausgebildet ist, entsprechend ausgebaut werden.

Der ruhende Verkehr wird über den erforderlichen Stellplatznachweis vollständig auf den Privatgrundstücken geordnet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Berliner Straße (L 119), den Erbach als Gewässer III.  Ordnung mit begleitenden Grünstrukturen, die Grundstücksfläche des Netto-Marken-Discounts und gemischt genutzte Flächen (Wohnen, Gewerbe) mit zugehörigen privaten Freiflächen,
  • im Osten durch die Dürerstraße sowie durch Wohnbebauung der Dürerstraße und gemischt genutzte Flächen (u.a. Wohnen, Gewerbe) mit zugehörigen privaten Frei- bzw. Gartenflächen,
  • im Süden durch die Ludwigstraße und die Wohnbebauung der Ludwigstraße mit zugehörigen privaten Gartenflächen sowie
  • im Westen durch Grün- bzw. Freiflächen mit Gehölzstrukturen und durch Wohnbebauung der Merian- (Hsnr. 3) und Ludwigstraße (Hsnr. 22, 24) mit zugehörigen privaten Gartenflächen.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha.

 

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt im nordöstlichen Bereich des Plangebietes eine gemischte Baufläche, im südöstlichen Bereich eine Wohnbaufläche sowie im westlichen Bereich eine geplante Wohnbaufläche (W 115) dar. Im Übrigen wird zwischen der geplanten Wohnbaufläche und der Berliner Straße eine Grünfläche sowie die Berliner Straße selbst als Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt.

Die im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Wohnbaufläche ist im Plangebiet bereits teilweise realisiert. Die parallel zur Berliner Straße dargestellte Grünfläche ist im Bestand nicht umgesetzt bzw. nicht erhalten. Darüber hinaus wurde im Bereich der dargestellten gemischten Baufläche zwischenzeitlich ein Seniorenwohnpark errichtet; hierbei handelt es sich um eine besondere Wohnform.

Vor diesem Hintergrund weicht der Bebauungsplan in Teilen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt, da der Bebauungsplan im Wesentlichen die bereits vollzogene städtebauliche Entwicklung nachvollzieht und planungsrechtlich ordnet. Der Flächennutzungsplan ist daher gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bereich Merian- Kollwitz-, Lenbachstraße Erbach“

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 09.12.2025; Bearbeitung: Kernplan GmbH

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Gemäß §§ 13a,13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom

 

09.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026

 

auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus – Aktuelle Informationen – Bekanntmachungen Bauen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, im 4. Stock vor Zimmer 433, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Kreisstadt Homburg, den 28.10.2026

 

Der Oberbürgermeister

Michael Forster

 

  Veröffentlicht am: 07.11.2026 | Drucken