Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Aufgrund eines Kanaleinbruches kommt es in der Neuen Industriestraße in der Zeit vom 7.10. voraussichtlich bis zum 31.10. zu Verkehrseinschränkungen.

Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“

KREISSTADT HOMBURG                                                                                                                                         Homburg, den 29.09.2025

 

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ in der Kreisstadt Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB),

sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB).

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen, beschlossen.

Die Kreisstadt Homburg hat Gebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Zielvorgaben des Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), wonach bis 31.12.2027 0,91% und bis 31.12.2030 1,65% der Stadtfläche bzw. ca. 136 ha für Windenergie auszuweisen sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Um diese Ziele als Kreisstadt zu erfüllen, ist die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB somit erforderlich.

Zentrale Folge einer Zielverfehlung wäre, dass Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben gemäß § 249 Abs. 7 BauGB gelten, denen öffentliche Belange nicht entgegengehalten werden können. Mithin könnten unerwünschte Entwicklungen im Stadtgebiet, insbesondere was den Wildwuchs von Windenergieanlagen anbetrifft, nicht vermieden werden.

Gegenstand des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch vorzubereiten und das kommunale Teilflächenziel der Kreisstadt gem. § 4 SFZG zu erreichen.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Die Grenzen des Geltungsbereiches des sachlichen Teilflächennutzungsplanes entsprechen dem Stadtgebiet und sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.

 

Geltungsbereich (Quelle: © GeoBasis-DE / LVGL-SL (2024), LVGL Bearbeitung: Kernplan; Stand: Juli 2025)

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus, Aktuelle Informationen, Bekanntmachungen Bauen“, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung unter stadtplanung@homburg.de oder telefonisch unter 068411010 wird empfohlen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kreisstadt Homburg, den 29.09.2025

 

 

Der Oberbürgermeister

Michael Forster

 

  Veröffentlicht am: 08.10.2025 | Drucken