Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.

Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen

Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus

Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag

Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf

Widerspruch Wehrpflicht

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 25.Oktober 2022

Der Oberbürgermeister
i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 09.11.2022 | Drucken