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Widerspruch gegen die Datenübermittlung bzgl. Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg

-  B ü r g e r a m t -

 

 

Bekanntmachung

 

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

Homburg, den 17.02.2026

 

Der Oberbürgermeister

Michael Forster

  Veröffentlicht am: 24.02.2026 | Drucken