Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen

Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf

Steuertermin 1. Quartal

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

 

Am 15. Februar wird das erste Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer und der Straßenreinigungsgebühren für das Rechnungsjahr 2025 fällig.

 

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

 

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

 

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz, 

IBAN  DE34594500101010350450 , BIC  SALADE51HOM

sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

 

Homburg, den 03. Februar 2025

Der Oberbürgermeister

In Vertretung:

(Manfred Rippel)

Bürgermeister

 

  Veröffentlicht am: 11.02.2025 | Drucken