Topaktuell

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Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten

Kreisstadt Homburg 18.11.2019

B E K A N N T M A C H U N G

Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten in der Kreisstadt Homburg (Saar) –Marktsatzung – vom 08. Juli 1993, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 13. Mai 2015, wird bekannt gemacht, dass für das Jahr 2020 eine Fläche von 40 m² in der Eisenbahnstraße, vor dem Anwesen 5-9, als Fläche für den Außenausschank von der Wochenmarktfläche ausgeschlossen wird.

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

An
10

im H a u s e
mit der Bitte um ortsübliche Bekanntmachung vor dem 31.12.2019

Veröffentlicht am: 03.12.2019 | Drucken