Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen

Standesamt schließt am 21. April etwas früher

Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

 

 

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer einschließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2025 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

 

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

 

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

 

Ab dem 15.01.2026 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

 

Homburg, den 05.01.2026

 

Der Oberbürgermeister

(Michael Forster)

 

 

  Veröffentlicht am: 14.01.2026 | Drucken