Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.

Die für Sonntag, 7. Dezember, 20 Uhr, vorgesehene Drohnenlichtshow zum Abschluss des Nikolausmarktes wird witterungsbedingt auf Freitag, 18.15 Uhr vorverlegt.

Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen

„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Homburger Weihnachtsflohmarkt am 6. Dezember

Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)


Öffentliche Mahnung


Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 21. Juni 2023 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. Mai 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 05.06.2023 | Drucken