Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen
Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus
Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag
Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf
KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 14.01.2020
B E K A N N T M A C H U N G
Offenlage des Entwurfes zur Neufassung der Verordnung über das
Biosphärenreservat Bliesgau
Auf Grund des § 20 Abs. 2, des § 22 Abs. 1 und 2 sowie des § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, beabsichtigt die Landesregierung und auf Grund des § 20 Abs. 2, des § 22 Abs. 1 und 2 sowie des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 4 und § 20 Abs. 1 und 3 des Saarländischen Naturschutzgesetzes beabsichtigt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
eine neue Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau zu erlassen. Die Biosphäre umfasst Flächen der Kommunen Blieskastel, Gersheim, Kirkel, St. Ingbert, Mandelbachtal, Kleinblittersdorf und Homburg.
Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarten und Detailkarten liegen vom 05.02.2020 bis 09.03.2020 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Homburg, Zimmer 420/421, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausweisungsunterlagen auch auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden: https://www.saarland.de/239576.htm
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Homburg Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Kreisstadt Homburg, den 14.01.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
