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Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg

Fischereigenossenschaft Homburg         Homburg, den 3. März 2026

 

 Bekanntmachung

 

Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt 

ab 03. März 2026, zwei Wochen lang,

bei der Stadtverwaltung Homburg, Abteilung Liegenschaften,

Zimmer 404, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.

 

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 10. März 2025 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.

 

Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.

 

Der Vorsitzende

 

gez. Helmut Guth

 

  Veröffentlicht am: 03.03.2026 | Drucken