Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Fischereigenossenschaft Homburg, den 10. Juli 2019
Homburg
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt
ab 22. Juli 2019, zwei Wochen lang,
bei der Stadtverwaltung Homburg,
Abteilung Liegenschaften und Gebäudemanagement, Zimmer 404,
während der Öffnungszeiten,
zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 19. März 2019 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung 2018/2019 für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.
Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.
Der Vorsitzende
gez. Helmut Guth
Veröffentlicht am: 16.07.2019 | Drucken
