Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026

Genossenschaftsversammlung 2023/24 der Jagdgenossenschaft Einöd

Jagdgenossenschaft Homburg-Einöd
Körperschaft des öffentlichen Rechts
66424 Homburg-Einöd, 22.04.2024
Jagdvorsteher:
Otto Zimmermann
Ernstweiler Straße 12
66424 Homburg-Einöd
Tel. 06848-6162
                                                                                                                                         
Schriftführer:
Ernst Ehrmanntraut
Kirchenpfad 24
66424 Homburg-Einöd
Tel. 06848-475

Genossenschaftsversammlung 2023/24

 
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Einöd zur Genossenschaftsversammlung 2023/24 
am Dienstag, dem 14. Mai 2024, um 19.30 Uhr
im Gasthaus „Dasch“, Hauptstraße 73, 66424 Einöd
eingeladen.

Tagesordnung:

01. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
02. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
03. Kassenbericht u. Haushaltsabschluss 2023/2024 
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Entlastung des Vorstandes und Schriftführers
06. Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2023/24 
07. Genehmigung des Haushaltsplans 2024/25
08. Neuwahl der zwei Kassenprüfer
09. Bericht der Jagdpächter
10. Verschiedenes – Termine –
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen. 
Die Niederschrift der Versammlung liegt vom 28.05.2024 bis 12.06.2024 beim Jagdvorsteher Otto Zimmermann, Ernstweilerstraße12, 66424 Homburg-Einöd sowie bei Schriftführer Ernst Ehrmantraut, Kirchenpfad 24, 66424 Homburg-Einöd zur Einsichtnahme aus.
Jagdgenossen, die dem Beschluss, den Jagderlös als Rücklage zu verwenden, nicht zu-gestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteils beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird. 
Einöd, den 22.04.2024
                   gez.
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         (0. Zimmermann)
           Jagdvorsteher
  Veröffentlicht am: 22.04.2024 | Drucken