Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai
Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen
Standesamt schließt am 21. April etwas früher
Jagdgenossenschaft 66424 Homburg-Einöd, 25.04.2023
Homburg-Einöd
Körperschaft des öffentlichen Rechts
| Jagdvorsteher: | Otto Zimmermann | |
| Ernstweiler Straße 12 | ||
| 66424 Homburg-Einöd | ||
| Tel. 06848-6162 | ||
| Schriftführer: | Ernst Ehrmanntraut | |
| Kirchenpfad 24 | ||
| 66424 Homburg-Einöd | ||
| Tel. 06848-475 | ||
| ernst.ehrmanntraut@t-online.de |
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Einöd zur Genossenschaftsversammlung 2022/23
am Dienstag, dem 16. Mai 2023, um 19.30 Uhr
im Gasthaus „Dasch“, Hauptstraße 73, 66424 Einöd
eingeladen.
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
02. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
03. Kassenbericht u. Haushaltsabschluss 2022/23
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Entlastung des Vorstandes und Schriftführers
06. Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2022/23
07. Genehmigung des Haushaltsplans 2023/24
08. Bericht der Jagdpächter
09. Verschiedenes – Termine –
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen.
Die Niederschrift der Versammlung liegt vom 30.05.2023 bis 14.06.2023
beim Jagdvorsteher Otto Zimmermann, Ernstweilerstraße12, 66424 Homburg-Einöd
sowie bei Schriftführer Ernst Ehrmantraut, Kirchenpfad 24, 66424 Homburg-Einöd
zur Einsichtnahme aus.
Jagdgenossen, die dem Beschluss, den Jagderlös als Rücklage zu verwenden, nicht zu-gestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteils beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird.
Einöd, den 25.04.2023
gez.
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(0. Zimmermann)
Jagdvorsteher
Veröffentlicht am: 25.04.2023 | Drucken
