Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.

Die für Sonntag, 7. Dezember, 20 Uhr, vorgesehene Drohnenlichtshow zum Abschluss des Nikolausmarktes wird witterungsbedingt auf Freitag, 18.15 Uhr vorverlegt.

Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen

„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Homburger Weihnachtsflohmarkt am 6. Dezember

Genossenschaftsversammlung 2022/23 der Jagdgenossenschaft Einöd

Jagdgenossenschaft 66424 Homburg-Einöd, 25.04.2023
Homburg-Einöd
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Jagdvorsteher: Otto Zimmermann
Ernstweiler Straße 12
66424 Homburg-Einöd
Tel. 06848-6162
Schriftführer: Ernst Ehrmanntraut
Kirchenpfad 24
66424 Homburg-Einöd
Tel. 06848-475
ernst.ehrmanntraut@t-online.de



Genossenschaftsversammlung 2022/23



Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Einöd zur Genossenschaftsversammlung 2022/23

am Dienstag, dem 16. Mai 2023, um 19.30 Uhr
im Gasthaus „Dasch“, Hauptstraße 73, 66424 Einöd

eingeladen.

Tagesordnung:

01. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
02. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
03. Kassenbericht u. Haushaltsabschluss 2022/23
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Entlastung des Vorstandes und Schriftführers
06. Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2022/23
07. Genehmigung des Haushaltsplans 2023/24
08. Bericht der Jagdpächter
09. Verschiedenes – Termine –

Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen.

Die Niederschrift der Versammlung liegt vom 30.05.2023 bis 14.06.2023
beim Jagdvorsteher Otto Zimmermann, Ernstweilerstraße12, 66424 Homburg-Einöd
sowie bei Schriftführer Ernst Ehrmantraut, Kirchenpfad 24, 66424 Homburg-Einöd
zur Einsichtnahme aus.

Jagdgenossen, die dem Beschluss, den Jagderlös als Rücklage zu verwenden, nicht zu-gestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteils beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird.

Einöd, den 25.04.2023

gez.
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(0. Zimmermann)
Jagdvorsteher

Veröffentlicht am: 25.04.2023 | Drucken