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Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Kreisstadt Homburg (Saar) und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Kreisstadt Homburg (Saar)
und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters


Der Stadtrat hat gem. § 101 Abs. 2 KSVG am 20.05.2021 den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von 8.353.307,16 € festgestellt. Die Entlastung wurde dem Oberbürgermeister nicht erteilt. Der Jahresabschluss 2016 liegt mit dem Rechenschafts- und Prüfbericht gem. § 101 Abs. 3 KSVG vom 19.07.2021 bis 27.07.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Raum 310a öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr.

Homburg, 09.06.2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 15.07.2021 | Drucken