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Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Kreisstadt Homburg (Saar) und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Kreisstadt Homburg (Saar)
und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters

Der Stadtrat hat gem. § 101 Abs. 2 KSVG am 10.09.2020 den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 25.979.740,99 € festgestellt. Die Entlastung wurde dem Oberbürgermeister nicht erteilt. Der Jahresabschluss 2015 liegt mit dem Rechenschafts- und Prüfbericht gem. § 101 Abs. 3 KSVG vom 28.09.2020 bis 06.10.2020 zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Raum 310a öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr.

Homburg, 11.09.2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 18.09.2020 | Drucken