Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs
Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 1997, S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 1998, S. 691) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 1998, S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete vom 20.07.2023 erlassen:
In Abschnitt I. § 2 Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „Beendigung des Nutzungsvertrages mit dem Amt 50“ durch die Worte „des Amtes 50“ ersetzt.
In Abschnitt I. § 2 Absatz 4 Satz 3 werden die Worte „bzw. über die Beendigung des Nutzungsvertrages“ gestrichen.
In Abschnitt III. wird in der Überschrift das Wort „Obdachlosenunterkünfte“ durch das Wort „Unterkünfte“ ersetzt.
In Abschnitt III. § 10 Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Obdachlosenunterkünften“ durch das Wort „Unterkünften“ ersetzt.
In Abschnitt III. § 11 Absatz 1 wird das Worte „Räumung“ durch die Worte „Beendigung des Benutzungsverhältnisses gemäß § 2 Absatz 4“ ersetzt.
In Abschnitt III. § 12 Absatz 1 wird Satz 4 durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Gebühren werden wie folgt fällig:
a) Die Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte wird zum Ende eines Monats fällig.
b) Die erste anteilige Benutzungsgebühr für Flüchtlingsunterkünfte wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Zahlungen für Folgemonate sind spätestens am 15. jeden Monats fällig.“
In Abschnitt III. § 12 Absatz 2 werden in Satz 1 zwischen den Worten „Kalendertagen“ und „festgesetzt“ die Worte „gemäß § 11 Absatz 2 Satz“ eingefügt.
Der Satz 2 wird gestrichen.
In Anlage 1 (Gebührenverzeichnis zu § 10 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Geflüchtete in der Kreisstadt Homburg) Ziffer 2.1.3. werden in Satz 1 die Worte „Die monatliche Energiekosten- und Warmwassergebühr je“ gestrichen. Der Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Die monatliche Energiekostengebühr je Schlafplatz beträgt 55,00 EUR.
Die monatliche Warmwassergebühr je Schlafplatz beträgt 13,00 EUR.“
In Anlage 1 (Gebührenverzeichnis zu § 10 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Geflüchtete in der Kreisstadt Homburg) wird die Ziffer „2.1.5“ in Ziffer „2.2.4“ geändert.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 18. Dezember 2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
Michael Forster
Bürgermeister
Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 22.12.2023 | Drucken