Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Jagdgenossenschaft 66424 Homburg-Einöd, 24.08.2021
Homburg-Einöd
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Einöd zur Genossenschaftsversammlung 2020/21
am Dienstag, dem 14. September 2021, um 19.00 Uhr
im Sportheim Einöd (Außenbereich), Karl-Leibrock-Straße 2a
eingeladen.
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
02. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
03. Kassenbericht u. Haushaltsabschluss 2020/21
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Entlastung des Vorstandes und Schriftführers
06. Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2020/21
07. Genehmigung des Haushaltsplans 2021/22
08. Verschiedenes
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen.
Die Niederschrift der Versammlung liegt vom 27.09.2021 bis 11.10 2021
beim Jagdvorsteher Otto Zimmermann, Ernstweilerstraße12, 66424 Homburg-Einöd
sowie bei Schriftführer Ernst Ehrmanntraut, Kirchenpfad 24, 66424 Homburg-Einöd
zur Einsichtnahme aus.
Jagdgenossen, die dem Beschluss, den Jagderlös als Rücklage zu verwenden, nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteils beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird.
Einöd, den 24.08.2021
gez.
(0. Zimmermann)
Jagdvorsteher
Corona Hinweis!! (Die Regelungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist mitzuführen).
Veröffentlicht am: 07.09.2021 | Drucken