Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026

Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -


B e k a n n t m a c h u n g

 

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

 

Daten über Alters- und Ehejubiläen

 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 06.02.2024

 

Der Oberbürgermeister

i.V.

 

Michael Forster

Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 06.03.2024 | Drucken