Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.
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Wirtschaftsplan 2018
der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg“
Auf Grund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt des Saarlandes, Seite 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.09.2016 (Amtsblatt I, S. 912) und des Stadtratsbeschlusses vom 26.06.2008 hat der Rat der Stadt Homburg am 26.04.2018 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan
2018
EUR
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 12.797.000
in den Aufwendungen auf 12.804.000
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 6.195.000
in den Ausgaben auf 6.195.000
§ 2 Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen aus dem Planjahr 2018 wird festgesetzt auf 4.120.350 EUR.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 5.085.000 EUR.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite für Liquiditätssicherung
Durch den Beitritt zur Einheitskasse sind keine Kredite zur Liquiditätssicherung notwendig.
Homburg, den 27.04.2018
gez. Rüdiger Schneidewind, Oberbürgermeister
Die nach §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Saarland Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht-
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2018 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. einen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
4.120.350,-- €,
2. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5.085.000,-- €
St. Ingbert, 28.05.2018
gez. im Auftrag Thomas Kreusch (Dienstsiegel)
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 307 des Rathauses, Am Fo-rum 5, an den Arbeitstagen vom 28.06.2018 bis 06.07.2018 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.
Homburg, den 15.06.2018
gez. Rüdiger Schneidewind, Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 26.06.2018 | Drucken
