Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
Integrationsbeauftragter bietet Sprechstunde am 4. November an
Wirtschaftsplan 2017
der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg“
Auf Grund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt des Saarlandes, Seite 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.09.2016 (Amtsblatt I, S. 912) und des Stadtratsbeschlusses vom 26.06.2008 hat der Rat der Stadt Homburg am 27.04.2017 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan
   2017 
               EUR
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
    in den Erträgen auf                                                                                                                                                                                                                                                         12.631.000
    in den Aufwendungen auf                                                                                                                                                                                                                                               12.838.000
Der Vermögensplan wird festgesetzt
    in den Einnahmen auf                                                                                                                                                                                                                                                       6.110.000
    in den Ausgaben auf                                                                                                                                                                                                                                                         6.110.000
§ 2 Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen aus dem Planjahr 2017 wird festgesetzt auf 3.397.000 EUR.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite für Liquiditätssicherung
Durch den Beitritt zur Einheitskasse sind keine Kredite zur Liquiditätssicherung notwendig.
Homburg, den 28.04.2017
gez. Rüdiger Schneidewind, Oberbürgermeister
 
Die nach §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 ist erteilt. 
Sie hat folgenden Wortlaut:
Saarland Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht-
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2017 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
einen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
3.397.000,00 €
St. Ingbert, 09.05.2017
gez. im Auftrag Thomas Kreusch (Dienstsiegel)
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 307 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 16.06.2017 bis 26.06.2017 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.
Homburg, den 22.05.2016
gez. Rüdiger Schneidewind, Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 13.06.2017 | Drucken