Topaktuell

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Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

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Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

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Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

Bekanntmachung: Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

Bekanntmachung

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden Daten über Alters- und Ehejubiläen nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 03.02.2021

Der Oberbürgermeister

i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 17.02.2021 | Drucken