Topaktuell

Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker

Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025

Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.

Landmarkt am 27. September auf dem Historischen Marktplatz und in die Eisenbahnstraße bis zum Rondell

Bekanntmachung Widerspruch Soldatengesetz

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 11.10.2017

Der Oberbürgermeister

(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 24.10.2017 | Drucken