Topaktuell

Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker

Wertstoffzentrum Homburg am 22. August geschlossen

Feuerwehrfest Homburg-Mitte 30. und 31. August Am Hochrech

Bekanntmachung Übermittlung Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -


Bekanntmachung


Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der/die Betroffene/n nicht widersprochen hat/haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 26.01.2017

Der Oberbürgermeister


(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 31.01.2017 | Drucken