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KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 01.03.2017
B E K A N N T M A C H U N G
Raumordnungsverfahren
für das Vorhaben „Erweiterung Möbelmarkt „das fröhliche m““
in der Kreisstadt Homburg
Das Raumordnungsverfahren über das o.g. Vorhaben, das auf Antrag der Kreisstadt Homburg vom 12. Juli 2016 (ohne Az.) durchgeführt wurde, ist mit der raumordnerischen Beurteilung vom 20. Januar 2017 (Az.: E/1 –11-50/15 Gr) durch die Landesplanungsbehörde beim Ministerium für Inneres und Sport, Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken, abgeschlossen worden. Als Ergebnis wird festgestellt, dass das Vorhaben „Erweiterung Möbelmarkt „das fröhliche m““ im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Güterbahnhofstraße in der Kreisstadt Homburg unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 der raumordnerischen Beurteilung getroffenen Bestimmungen gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung sowie mit den raumordnerisch relevanten Umweltbelangen in Einklang gebracht werden kann. Die in Kapitel 5 getroffenen Maßgaben und Hinweise sind in den nachfolgenden Bauleitplan- bzw. Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen und durch entsprechende Festlegungen, Auflagen oder Bedingungen weiter zu konkretisieren.
Nach § 6 Abs. 6 SLPG ist die Öffentlichkeit über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zu informieren. Gemäß § 6 Abs. 6 SLPG wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die raumordnerische Beurteilung in der Zeit vom 20.03.2017 bis einschließlich 21.04.2017 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Stadtplanungsamt, Zimmer 420, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Homburg, 01.03.2017
Der Oberbürgermeister
Rüdiger Schneidewind
