Topaktuell

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Gemischter Saarbrücker Damenchor gibt zum Internationalen Frauentag Konzert in Homburg

Reparatur-Treff findet am 4. März statt

Stadtbibliothek bis zum 27. März wegen Sanierungsarbeiten geschlossen

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG)

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 31.01.2019

Der Oberbürgermeister

(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken