Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen

Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG)

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 31.01.2019

Der Oberbürgermeister

(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken