Topaktuell

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein

Homburger Kulturkalender liegt ab sofort aus

Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet

Bekanntmachung Gewerbesteuervorauszahlung: das dritte Viertel ist am 15. August fällig

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

Am 15. August wird das dritte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2018 fällig.


Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.


Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,
IBAN DE34594500101010350450,
BIC SALADE51HOM
sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 9. August 2018


Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 14.08.2018 | Drucken