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Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Vollsperrung in der Karolinenstraße am 13. und 14. Januar

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Bekanntmachung: Datenübermittlung der Bundeswehr

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -

Bekanntmachung

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 28.09.2018

Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 09.10.2018 | Drucken