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Kreisstadt Homburg
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass die Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses am 14. April 2021 aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchgeführt wird.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 31. März 2021 im elektronischen Verfahren gefasst.
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung der jeweiligen Videokonferenz in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum. Dieser wird in der Bekanntmachung der Sitzung benannt.
Homburg, den 01. April 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
