Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen
Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus
Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag
Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf
Kreisstadt Homburg (Saar)
- Der Gemeindewahlleiter - Homburg, 13. Mai 2019
B E K A N N T M A C H U N G
Am Dienstag, dem 28. Mai 2019, 17.00 Uhr, findet im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Kleiner Sitzungssaal, die
2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
statt.
TAGESORDNUNG
1. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Stadtratswahl in der Kreisstadt Homburg (§ 40 KWG und § 52 KWO)
2. Verteilung der Stadtratssitze und Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzleute (§§ 41 und 44 KWG und §§ 53, 54 und 57 KWO)
3. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Ortsratswahlen in den Gemeindebezirken Jägersburg, Kirrberg, Einöd und Wörschweiler (§ 51 KWG in Verbindung mit § 40 KWG und § 76 KWO)
4. Verteilung der Ortsratssitze in den Gemeindebezirken Jägersburg, Kirrberg und Einöd und Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzleute (§ 51 KWG in Verbindung mit §§ 41 und 44 KWG und § 76 KWO in Verbindung mit §§ 53, 54 und 57 KWO)
5. Verteilung der Ortsratssitze im Gemeindebezirk Wörschweiler und Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzleute (§ 51 KWG in Verbindung mit §§ 42 und 44 KWG und § 76 KWO in Verbindung mit §§ 53, 55 und 57 KWO).
6. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl in der Kreisstadt Homburg (§ 58 KWG in Verbindung mit § 40 KWG und § 93 KWO).
Michael Forster
(Bürgermeister)
